Psychotherapeutisch-psychoanalytische Praxis Dr. Kurt Husemann | Bergmannstr. 45 - 47, 10961 Berlin-Kreuzberg

Organisatorische Rahmenbedingungen und Kosten für Psychotherapie – ein Überblick

Psychotherapie ist eine Behandlung, die in manchen Fällen nur wenige Sitzungen erfordert, die sich aber oft über einen längeren Zeitraum erstreckt. Je nachdem, wie intensiv an einem Problem gearbeitet werden muß, kann die psychotherapeutische Behandlung mehrere Jahre dauern.

Für einen fruchtbaren therapeutischen Prozess ist es in der Regel sinnvoll, dass die Sitzungen möglichst regelmäßig stattfinden. Daher vereinbaren Psychotherapeuten – wenn möglich – feste, gleich bleibende Termine mit ihren Patienten.

Auch die Organisation der psychotherapeutischen Praxis erfordert es, dass die Patienten ihre Termine einhalten, die ausschließlich für sie eingerichtet sind. Wenn ein Patient nicht zum vereinbarten Termin kommt, hat der Therapeut keine anderen Patienten im Wartezimmer sitzen, die er stattdessen behandeln könnte. Auch wenn Termine kurzfristig abgesagt werden, kann der Therapeut diesen Termin nicht mehr anderweitig vergeben. Termine, zu denen der Patient nicht erscheint, dürfen der Krankenkasse nicht in Rechnung gestellt werden, denn die Kasse zahlt nur für erbrachte Leistungen. Der Therapeut hat also in dieser Zeit Verdienstausfall.

Deshalb treffen die meisten Therapeuten mit ihren Patienten Vereinbarungen über das Absagen von Terminen und das Bezahlen eines Honorars für ausgefallene Stunden (rechtlich abgesichert unter der Bezeichnung Bereitstellungshonorar).

Psychotherapie zu Lasten der Krankenkassen kann von psychotherapeutisch qualifizierten Ärzten (z.B. Facharzt für Psychotherapeutische Medizin), Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten durchgeführt werden. Die Krankenkassen bezahlen nur bestimmte psychotherapeutische Verfahren, deren Wirksamkeit nachgewiesen ist. Dabei gibt es im Einzelfall Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.

Gesetzliche Krankenversicherung

Vorgespräche und Kostenübernahme

Jeder Versicherte hat das Recht, auf Kosten der Krankenkasse einige Vorgespräche mit einem – wenn nötig auch mit mehreren – Psychotherapeuten zu führen. Zuzahlungen oder Privatabrechnung sind nicht notwendig und auch nicht erlaubt.

In den Vorgesprächen bekommt der Psychotherapeut im Rahmen der Diagnostik einen ersten Einblick in die möglichen Ursachen der Probleme und klärt die Behandlungsmöglichkeiten ab. Die Probesitzungen dienen auch der Prüfung, ob Patient und Therapeut miteinander ins Gespräch kommen und arbeiten können. Es ist nicht sinnvoll, eine Behandlung zu beginnen, wenn sich kein rechtes Vertrauen aufbaut oder wenn schon zu Anfang der Widerstand gegen den Therapeuten und/oder die Methode zu groß ist.

Wenn beide übereingekommen sind, eine Therapie zu beginnen, stellt der Patient bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme. Der Therapeut schreibt dazu einen Bericht, in dem er die geplante Behandlung begründet. Diesen Bericht bekommt in anonymisierter Form ein Fachgutachter, der dann der Krankenkasse empfiehlt oder abrät, die Behandlung zu bezahlen. Es wird eine bestimmte Anzahl von Sitzungen bewilligt; bei Bedarf kann später ein Fortführungsantrag gestellt werden.

Behandlung

Es gibt folgende Möglichkeiten der Therapie

  • Kurzzeittherapie 
    (verhaltenstherapeutisch oder tiefenpsychologisch fundiert)
    bis zu 25 Sitzungen
  • Verhaltenstherapie
    45 – 80 Sitzungen
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
    50 – 100 Sitzungen
  • Analytische Psychotherapie
    160 – 300 Sitzungen
  • Kinder- und Jugendlichentherapie
    70 – 180 Sitzungen
  • Analytische Gruppentherapie  
    120 - 150 Sitzungen
  • Tiefenpsychologische Gruppentherapie
    40 - 90 Sitzungen

Je nach Verfahren finden die Sitzungen einmal bis mehrmals pro Woche statt.
Außerdem gibt es Zusatzverfahren, wie z.B. Entspannungsmethoden oder Hypnose.

Abrechnung

Die Abrechnung der Therapie erfolgt mit Hilfe der Versichertenkarte über die Kassenärztliche Vereinigung.

Die Psychotherapeuten erhalten regional unterschiedlich für eine Sitzung von 50 Minuten etwa 70 Euro. Aufgrund eines komplizierten Vergütungssystems bekommen sie allerdings für die Vorgespräche erheblich weniger Honorar, in manchen Regionen oder bei manchen Kassen sind es weniger als 10 Euro für 50 Minuten.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Bei der Beihilfe und einigen Privaten Krankenversicherungen ist die Durchführung und Kostenübernahme grundsätzlich ganz ähnlich geregelt.

Bei den meisten privaten Versicherungen kommt es allerdings auf den vereinbarten Tarif an: viele Tarife erstatten nur eine sehr eingeschränkte Anzahl von psychotherapeutischen Sitzungen, z.B. 20 Sitzungen im Jahr.

Abrechnung

Der Therapeut stellt die therapeutischen Leistungen dem Patienten direkt in Rechnung, z.B. am Ende des Monats oder am Ende des Quartals. Der Patient ist verpflichtet, die Rechnung umgehend zu begleichen. Die Rechnung reicht der Patient seiner Versicherung bzw. der Beihilfe zur Erstattung ein.

Pro Sitzung von 50 Minuten werden in der Regel etwa 90 Euro in Rechnung gestellt (2,3-facher GOÄ-Satz), bei Verhaltenstherapie etwa 100 Euro; außerdem gibt es noch einige weitere Leistungen, die der Therapeut im Einzelnen erläutern wird, wenn er sie berechnet.

Schweigepflicht und Datenschutz

Sämtliche Inhalte der therapeutischen Gespräche werden streng vertraulich behandelt. Schon allein die Tatsache, dass jemand in Behandlung ist, wird vertraulich behandelt. Für Auskünfte an Dritte ist immer das Einverständnis des Patienten erforderlich.

Der Bericht an den Gutachter zur Kostenübernahme ist bei den Gesetzlichen Krankenkassen anonymisiert; bei Beihilfe und Privater Krankenversicherung ist das nicht der Fall.

Psychoanalytiker nehmen in der Regel Supervision in Anspruch, um die Behandlungen zu überprüfen und zu verbessern; in der Supervision werden keine Namen genannt und es wird dafür gesorgt, dass Patienten nicht identifizierbar sind.

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Datenschutz